Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wurde die Standfestigkeit geprüft

Liebe Almer und Wanderer aus Nah und Fern,

hiermit möchte die Dorfgemeinschaft Alme e.V. in Zusammenarbeit mit der Gräflich von Spee´schen Forstverwaltung über anstehende
Baumfällungen im Bereich des Almer Entenstall informieren.

Im Rahmen der Wahrnehmung der notwendigen Verkehrssicherungspflicht  hat eine fachkundige Überprüfung der Bäume in diesem
Bereich stattgefunden. Im Ergebnis ist zum einen der Baum rechts neben der Brücke zu fällen, da die Standfestigkeit nicht mehr sichergestellt ist.

Außerdem müssen die Bäume rechts neben der „Reibeplätzchenbude“ umfassend zurückgeschnitten und einige dieser Bäume gefällt werden.
Hier drohen, wie schon in Juni diesen Jahres passiert, Äste und ganze Baumkronen unvermittelt abzubrechen.

Leider sind auch die 4 großen Eschen längs des Weges zu fällen.

Hier sind die Bäume durch das Eschentriebsterben derart geschädigt, das eine Gefahr von kaum vorhersehbarem Abbrechen von Ästen usw. gegeben ist.
Da diese Bäume unmittelbar an dem Wanderweg stehen müssen diese dort entfernt werden.

Weitere Infos dazu finden sich Z.B. bei www.waldwissen.net

Wie und in welcher Weise in diesem Bereich dann neue Pflanzungen stattfinden muss noch in den nächsten Wochen geklärt werden.

Zuletzt werden dann noch im Bereich des Entenstall verschiedene Bäume etwas zurückgeschnitten.

Für Fragen oder Anregungen zu den Neuanpflanzungen steht Markus Kröger, Vorsitzender Dorfgemeinschaft Alme e.V. zur Verfügung.  

Text und Bilder: Markus Kröger

Vorabinformation zu Baumfällungen am Entenstall

3 Gedanken zu „Vorabinformation zu Baumfällungen am Entenstall

  • Danke für die Information über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Damit wird sicherlich mancher Unmut wie in der Vergangenheit vermieden.

  • Hallo Norbert,

    ich glaube nicht, dass der Vorstand der Dorfgemeinschaft Alme e.V. die Baumfällung und/oder deren Rückschnitt aus lauter Langeweile vornimmt.
    Markus hat in seinem obigen Bericht ausführlich dokumentiert, dass diese Maßnahme wegen der Verkehrssicherungspflicht notwendig und erforderlich ist.
    Was wäre wenn?
    Wenn bei der nächsten Veranstaltung am Entenstall ein Ast/Zweig von diesen besagten Bäumen auf einem der Teilnehmer fällt und dieser wird verletzt.
    Wie wäre dann deine Meinung?

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