Der freie Stuhl

An diesem Platz wurden die Verhandlungen des sogenannten Freistuhlgerichts abgehalten, nachdem der Gerichtsplatz von Hallinghausen nach Alme verlegt worden war. Der Name Freigericht leitet sich aus der Tatsache ab, daß in dem Gericht sog. Freie als Schöffen urteilten, ähnlich der Laienrichter bei den heutigen Schöffengerichten. Der Vorsitzende Freigraf war ursprünglich ein Mitglied des Hochadels, der vom König bestimmt wurde. In Alme waren die jeweiligen adeligen Herren auch die Stuhlherren.

Verhandelt wurden vor dem Freistuhlgericht sog. ”vemvroige Dinge!, als da sind Diebstahl, Mord, nächtliche Brandstiftung, Notzucht, Verrat und Ketzerei.

Schon im 17. Jahrhundert war das Almer Freistuhlgericht nur noch ein Rügegericht, das über Zank, Beschimpfung, Holzfrevel und dergleichen verhandelte. Zu dieser Zeit befand sich in Brilon ein Gogericht. Den Absichten des Landesherren entsprechend, wurden dort die wesentlichen Rechtsfälle verhandelt. So wurde – wie erwähnt – das widerrechtliche Eindringen von Philipp von Meschede und Jobst von Hanxleden in das Sterbehaus von Mordian von Meschede im Jahre 1639 vor dem Briloner Gogericht verhandelt.

1789 unternahm der damalige Stuhlherr Graf von Bocholtz noch einmal einen vergeblichen Versuch, das Gericht wieder aufleben zu lassen.

An dieser Stelle soll auch ein düsteres Kapitel der Geschichte nicht verschwiegen werden: Alfred Bruns berichtet in seinem Buch Amt Thülen, auch von hier geführten Hexenprozessen.

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