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Datenschutzerklärung Dorfgemeinschaft Alme e. V.

§1 Geltungsbereich

Die Datenschutzverordnung gilt für den Verein Dorfgemeinschat Alme e. V. und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die betroffene Person eingewilligt hat. Der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben.

§3 Datensicherheit

Der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands gestattet.

§4 Rechte der betroffenen Person

Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Die betroffene Person kann ihre Rechte gegenüber dem Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. geltend machen.

§5 Weitergabe personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder die betroffene Person hat eingewilligt.

§6 Aufbewahrung von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§7 Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich, da der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.

§8 Inkrafttreten

Die Datenschutzverordnung tritt am Tag der Verabschiedung durch den geschäftsführenden Vorstand in Kraft.

§9 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) und b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§10 Einwilligung

Eine Einwilligung der betroffenen Person muss freiwillig, informiert, eindeutig und explizit sein. Der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. holt eine Einwilligung ein, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften erfolgt.

§11 Datenschutzverletzungen

Bei Datenschutzverletzungen, insbesondere bei Verlust, Veränderung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten, informiert der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. unverzüglich die betroffene Person und die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 und 34 DSGVO.

§12 Auftragsverarbeitung

Eine Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO findet nur statt, wenn der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. einen Auftragsverarbeiter schriftlich beauftragt hat und diese geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten trifft. Der Vertrag regelt insbesondere den Zweck, die Art, den Umfang und die Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragsverarbeiters.

§13 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Der Verein Dorfgemeinschaft Alme e. V. führt gemäß Artikel 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, in dem die Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert wird. Das Verzeichnis enthält insbesondere Angaben zum Zweck, zur Rechtsgrundlage, zur Kategorie der betroffenen Personen, zur Art der personenbezogenen Daten, zur Dauer der Speicherung und zu den Empfängern der Daten.

§14 Datenschutzfolgeabschätzung

Eine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO wird durchgeführt, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt.

§15 Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Verein Dorfgeminschaft Alme e. V. ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen.

Stand: August 2023.

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