Aus reinen Fußwegen wurden nun Fuß- und Radwege
Fußgängergehwege dürfen nun auch von Fahrradfahrern benutzt werden.
In Alme gab es drei Fußgängergehwege.
Obere Bahnhofstraße zum Im Braike
Ahornweg zur Oberen Bahnhofstraße
Moosspringstraße zur Unteren Bahnhofstraße
Fußgängergehwege dürfen normalerweis auch nur von Fußgänger benutzt werden.
Verbotenerweise wurden diese Fußgängergehwege aber auch von Fahrradfahrern benutzt.
Bei einer Fahrradtour ist dieses einem Fahrradfahrer (der mit dem Fahrrad auch den Fußgängergehweg gefahren ist) bewusstgeworden, welche Regressansprüche auf einen Fahrradfahrer zukommen könnten, wenn dieser in einen Unfall auf dem Fußgängergehweg verwickelt wäre.
Da Radfahrer diese Wege nicht befahren bzw. benutzen dürfen, würde auch keine Versicherung für den Schaden aufkommen.
Nun hat der besonne Fahrradfahrer einen Antrag an die Stadtverwaltung Brilon gestellt, die besagten Fußgängergehwege auch für Fahrradfahrer freizugeben.
Diesem Ansinnen ist die Stadtverwaltung nachgekommen und hat die besagten Fußgängergehwege nun auch für die Radfahrer freigegeben. Diesbezüglich wurden neue Verkehrsschilder am Anfang und Ende der jeweiligen Wege aufgestellt. Somit ist für alle Radfahrer die Rechtssicherheit geregelt.
Danke für den Beitrag, der Autor möchte jedoch nicht genannt werden.